Die Schufa ist der größte Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit privater Schuldner in Deutschland. Anhand des Zahlungsverhaltens einer Person in der Vergangenheit werden bei der Schufa Prognosen über Zahlungsverhalten in der Zukunft getroffen und in Zahlenwerte übersetzt. Die Schufa Auskunft wird von Unternehmen eingeholt, um eine Bonitätsauskunft potenzieller Kunden einzuholen.
Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherung“ (Schufa) hat Informationen zu rund 65 Millionen Bundesbürgern gespeichert. Insgesamt sind das über 600 Millionen Daten, die Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen geben. Täglich gehen bei der Schufa nach eigenen Angaben 270.000 Anfragen ein. Diese kommen in erster Linie von Banken, Telekommunikationsunternehmen etc., die die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits oder Nichtbedienung eines Vertrags vor deren Zustandekommen einschätzen wollen. Auskünfte dürfen aber nur mit einer Genehmigung eingeholt werden.
Positive und negative SCHUFA-Einträge
Neben den personenbezogenen Daten werden alle Angaben zu den Finanzen, wie Bank- und Kreditverträge als sogenannte positive Schufa-Einträge gespeichert.
Als negative Schufa-Einträge werden Informationen zu einem Zahlungsverzug oder Zahlungsausfälle vermerkt. Dazu zählen auch gerichtliche Mahnverfahren oder eine angemeldete Privatinsolvenz.
Genügt die kostenlose SCHUFA-Auskunft für Vermieter?
Vermieter lassen sich von künftigen Mietern neben den letzten drei Gehaltsabrechnungen auch eine Auskunft über ihre Bonität vorlegen.
Damit möchte der Vermieter das Risiko von Mietausfällen vermeiden.
In diesem Fall ist die kostenlose Schufa-Auskunft völlig ausreichend.
Obwohl diese Auskunft nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bremen unrechtmäßig verlangt wird, werden Sie nicht drum herumkommen.
Schwärzen Sie aber die Angaben, die der Vermieter nicht wissen muss, wie etwa Konto- oder Kreditkartennummer.
Einmal jählich eine kostenlose Selbstauskunft einholen
Die Selbstauskunft über Ihre Kreditwürdigkeit kann teuer werden:
Einige Internetseiten bieten den Dienst laut Verbraucherschützern gegen Bezahlung an – obwohl er eigentlich kostenlos von der Schufa angeboten wird.
Seit dem 1. April 2010 ist diese per Gesetz dazu verpflichtet, jedem Antragsteller einmal jährlich auf Nachfrage eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft zu erteilen.
Scrollen Sie ganz nach unten bis zu einem grauen Bereich mit dem Eintrag: "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO". Klicken Sie den Link "Datenkopie bestellen".
Schritt 2: Jetzt erscheint eine Übersichtsseite mit allen kostenpflichtigen und kostenlosen Angeboten. Klicken Sie im linken, vertikalen Navigationsmenü "SCHUFA-Datenkopie" auf "Jetzt beantragen".
Es öffnet sich eine Seite mit der Info "Bestellformular: Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO".
Schritt 4: Geben Sie die angeforderten Daten ein und klicken Sie auf "Weiter".
Um die Echtheit Ihrer Identität zu beweisen, müssen Sie als deutscher Staatsbürger jetzt noch eine Kopie Ihres Personalausweises – Vorder- und Rückseite – beifügen.